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Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Jungen Stadt Weiz


Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf www.facebook.com/jungeStadtWeiz und www.instagram.com/jungestadtweiz 

1. Anwendungsbereich, Pflichten und Kosten
Diese Bedingungen finden Anwendung, wenn Personen an Gewinnspielen und Ausschreibungen der Stadtgemeinde Weiz, Hauptplatz 7, 8160 Weiz (kurz „die Veranstalterin“ genannt) teilnehmen.
Die Gewinnspiele und Ausschreibungen stehen in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und sie werden in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Die Veranstalterin ist Empfänger der bereitgestellten Informationen. Sämtliche Fragen zu Gewinnspielen und Ausschreibungen sind an die Veranstalterin zu richten, entweder per Email an jungestadt@weiz.at, via Facebook oder Instagram.
Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig. Die Gewinnchancen werden nicht durch etwaige Leistungen durch TeilnehmerInnen beeinflusst. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an Gewinnspielen und Ausschreibungen von der Veranstalterin sind EinwohnerInnen mit ständigem Wohnsitz in Österreich ab 14 Jahren zugelassen. Eine Person darf nur ein Mal pro Gewinnspiel teilnehmen.
Automatisierte Eintragungen werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, von TeilnehmerInnen einen Nachweis für die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen zu fordern. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen, wird der Teilnehmer oder die Teilnehmerin von der Veranstalterin von der Aktion ausgeschlossen.
Weiters behält sich die Veranstalterin das Recht vor, TeilnehmerInnen, die gegen Strafgesetze, die guten Sitten oder diesen Bedingungen verstoßen, mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme auszuschließen.

3. Rechte Dritter
Die TeilnehmerInnen erklären, dass ihre Einreichung zum Gewinnspiel (zum Beispiel Texte, Zeichnungen, Bilder, Fotografien etc.) nicht gegen die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte, verstößt.
Falls andere Personen an der Erstellung oder Entwicklung des Teilnahmebeitrags beteiligt waren, so müssen sich diese mit der Einreichung und späteren Veröffentlichung im Rahmen des Gewinnspiels einverstanden erklären.
Das gleiche gilt, wenn Dritten ein exklusives Recht an den eingereichten Beiträgen eingeräumt wurden. Auch wenn Personen erkennbar auf eingereichten Fotografien oder Zeichnungen erkennbar sind, ist deren Einverständnis mit der Einreichung und späteren Veröffentlichung einzuholen.

4. Abwicklung
Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist ausgeschlossen. Die Benachrichtigung über den Gewinn erfolgt sofort nach Teilnahmeschluss auf Facebook und Instagram.
Sollte sich der Gewinner oder die Gewinnerin nicht innerhalb von zwei Tagen nach Benachrichtigung nicht bei der Veranstalterin melden, behält sich diese das Recht vor, neue GewinnerInnen zu ermitteln.
Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein, ist die Veranstalterin nicht verpflichtet richtige Adressen auszuforschen. Nachteile, die sich aus der fehlerhaften Angabe ergeben, gehen zu Lasten der TeilnehmerInnen.

5. Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel
Die von den TeilnehmerInnen zur Teilnahme am Gewinnspiel eingegebenen Daten werden nur zur Bearbeitung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet und gespeichert. Diese Daten werden nur solange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Gewinnspiels notwendig ist. Abgesehen von der Veröffentlichung werden sie nicht an Dritte weitergegeben oder ohne Einwilligung der TeilnehmerInnen zu Werbezwecken genutzt.
Die Einreichung zum Gewinnspiel sowie die übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Ort, Fotografie, Bild oder andere elektronische Materialien) werden zum Zwecke der Erfüllung der Teilnahmebedinungen und Abwicklung des Gewinnspiels, insbesondere deren Einreichung, Auslosung und Abwicklung auf www.facebook.com/jungeStadtWeiz und www.instagram.com/jungestadtweiz veröffentlicht.

6. Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels
Die Veranstalterin behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Eine solche Änderung ist umgehend bekannt zu geben.
Weiterhin behält sich die Veranstalterin das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Ankündigung zu beenden oder zu unterbrechen.

7. Zusatzbedingungen
Weitere Teilnahmebedingungen (zum Beispiel Art, Dauer, Umfang, Verpflichtungen) werden beim jeweiligen Gewinnspiel angegeben.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. www.facebook.com/jungeStadtWeiz